Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand: 22.09.2020)

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Stadt Wolfenbüttel bemüht, ihre Internetseite www.noerdliches-harzvorland.com sowie ihre Unterseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 22. September 2020 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website nur teilweise damit vereinbar. Im Zuge der Bemühungen zur Barrierefreiheit ist im Laufe des Jahres 2020 eine weitere Umgestaltung zur barrierefreien Verbesserung dieses Internetauftrittes geplant, um eine umfangreiche Barrierefreiheit in naher Zukunft zu ermöglichen.

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wir bemühen uns, die touristische Internetseite der Stadt Wolfenbüttel fehler- und barrierefrei zu machen und zu halten.

Wenn Sie uns Hinweise auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf Barrierefreiheit des Internetauftrittes geben möchten, können Sie uns Hinweisformular nutzen, um die Redaktion zu kontaktieren.

Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.

    Schlichtungsverfahren

    Sie können bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, auch einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen, sollten Sie der Meinung sein, auf Ihren Hinweis hin wurde nicht oder nur unzureichend Abhilfe geleistet.

    Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

    Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

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